Über diese Seite
Partnerschaft
Voraussetzungen, Moeglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit mit der Redaktion, dazu die noetigen Angaben einer Anfrage.
Diese Seite richtet sich an Anbieter, Agenturen und Partnerprogramme, die mit Casino Fazit zusammenarbeiten möchten. Sie beschreibt, was möglich ist, was nicht verhandelbar ist und welche Angaben eine Anfrage enthalten sollte.
Voraussetzung: die Erlaubnis
Zusammengearbeitet wird ausschließlich mit Veranstaltern, deren genaue Domain mit der beworbenen Glücksspielart in der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt wird. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele genügt nicht für Angebote zu Online-Poker, Tischspielen oder Sportwetten; jede Spielart wird einzeln geprüft. Anfragen zu Angeboten ohne deutsche Erlaubnis werden nicht beantwortet.
Bei mehreren Domains eines Konzerns gilt die Prüfung je Domain, weil die Erlaubnis daran hängt. Das betrifft auch Angebote, die auf Schleswig-Holstein beschränkt sind: Sie dürfen in einem bundesweiten Vergleich nicht als allgemein verfügbar dargestellt werden.
Was möglich ist
- Partnerprogramm Aufnahme in die Angebotstabellen über das Partnersystem des Seitenbetreibers
- Korrekturen Hinweise auf veraltete Bonus-, Zahlungs- oder Erlaubnisangaben, mit Quelle
- Materialien Logos in ausreichender Auflösung, Pressemappen, offizielle Spielgrafiken
- Auskünfte Antworten auf Rückfragen der Redaktion zu Bedingungen, Fristen und Verfahren
Was nicht verhandelbar ist
Die Note eines Anbieters folgt der veröffentlichten Rubrik mit fünf Kriterien und zehn Punkten. Sie lässt sich weder kaufen noch durch eine Partnerschaft verbessern. Ebenso wenig gibt es bezahlte Platzierungen in Mini-Rezensionen, gesponserte Beiträge ohne Kennzeichnung, Textfreigaben vor der Veröffentlichung oder das Entfernen belegter Kritik.
Eine Provision ändert nichts an dem, was im Text steht. Endet eine Zusammenarbeit, bleiben Bewertung und Beschreibung unverändert; das gehört zur Glaubwürdigkeit gegenüber Leserinnen und Lesern und steht ausführlicher im Affiliate-Hinweis.
Was eine Anfrage enthalten sollte
- Marke, vollständige Domain und Rechtsträger, so wie sie in der Whitelist geführt werden.
- Die erlaubte Glücksspielart und das Vertriebsgebiet.
- Ansprechpartner mit einer Adresse auf der Unternehmensdomain.
- Das Partnerprogramm oder Netzwerk, über das abgerechnet wird.
- Bei einer Korrekturbitte: die betroffene URL, die beanstandete Stelle und die Quelle, die das Gegenteil belegt.
Anfragen laufen über die Kontaktseite. Die Redaktion antwortet in der Regel innerhalb weniger Werktage; Korrekturhinweise mit belastbarer Quelle werden vorgezogen.
Werbliche Grenzen
Auch eine bestehende Zusammenarbeit ändert nichts an den Regeln des Glücksspielstaatsvertrags. Angaben ohne Beleg, Versprechen zu Gewinnchancen, Darstellungen, die Minderjährige ansprechen könnten, und Bonusaussagen ohne die zugehörigen Bedingungen erscheinen hier nicht. Ein Einzahlungslimit über 1.000 Euro im Monat darf nicht beworben werden, auch nicht mittelbar.